Elternbrief vom 14.12.2020
Liebe Eltern,
laut Mitteilung des Schulministeriums ist Ihnen wegen Corona z. Zt. freigestellt, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder nicht. Der Ministerpräsident bittet aber alle Eltern, denen es möglich ist, ihr Kind zuhause zu lassen. Für alle anderen gibt es weiterhin Unterricht in der Schule im Präsenzunterricht. Die Schulpflicht bleibt bis zum 18.12.20 bestehen. Die Leistungen aus dem Distanzunterricht fließen in die Leistungsbewertung ein.
Wenn Ihr Kind zuhause im Distanzunterricht lernen soll, ist eine schriftliche Abmeldung (z.B. per info
st-bonifatius-schule.de (subject: Teilnahme%20am%20Distanzunterricht, body: Mein%20Kind%3A%20%0AKlasse%3A%20%0A%0Asoll%20ab%20sofort%20am%20Distanzunterricht%20teilnehmen.%20Mir%20ist%20bekannt%2C%20dass%20die%20Schulpflicht%20bestehen%20bleibt%20und%20die%20Leistungen%20aus%20dem%20Distanzunterricht%20in%20die%20Bewertung%20einbezogen%20werden.) (E-Mail)) erforderlich.
Um zeitnah Informationen von der Schule zu erhalten, dient der Messenger „Schoolfox“. Hierzu haben Sie Informationen von den Klassenlehrerinnen erhalten. Sollten Sie „Schoolfox“ noch nicht aktiviert haben, tun Sie dies bitte sofort. Weitere Infos erhalten Sie auch auf unserer Schulhomepage.
Bis Freitag, den 18.12.2020 kann Ihr Kind also noch zur Schule kommen. Danach bleibt die Schule mindestens bis zum 08.01.2021 geschlossen. Am 07.01. und 08.01.2021 ist unterrichtsfrei. Eine Notbetreuung wird angeboten.
Laut Schulmail vom Schulminsterium NRW gilt:
"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. [...]
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020."
Diese Regelung gilt nach jetzigem Stand auch für den Kreis Düren. Daher wird Montag Präsenzunterricht an unserer Schule stattfinden.
Somit ist den Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht freigestellt.
Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Leistungen aus dem Distanzunterricht gehen in die Bewertung mit ein.
Falls Ihr Kind im Distanzunterricht lernen soll, ist eine schriftliche Mitteilung an die Schule (z. B. per info
st-bonifatius-schule.de (subject: Teilnahme%20am%20Distanzunterricht, body: Mein%20Kind%3A%20%0AKlasse%3A%20%0A%0Asoll%20ab%20sofort%20am%20Distanzunterricht%20teilnehmen.%20Mir%20ist%20bekannt%2C%20dass%20die%20Schulpflicht%20bestehen%20bleibt%20und%20die%20Leistungen%20aus%20dem%20Distanzunterricht%20in%20die%20Bewertung%20einbezogen%20werden.) (E-Mail)) erforderlich.
Falls noch nicht geschehen, melden Sie sich bitte bei unserem Schulmessenger Schoolfox an, damit Ihr Kind möglichst gut am Distanzunterricht teilnehemen kann.